Impressum
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Letzte Änderung: 01.07.2006 |
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Firma Heiler’s
Print-Shop
Steuernummer:
30364/23855
Stand:
01.02.2001
1. Allgemeines
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen
Vertragsabschlusses gültigen Fassung für sämtliche, geschäftliche Beziehungen,
insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns
und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische
und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen,
mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und
zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese
Bezug genommen wird, sie aber dem Kunden bei einem von uns bestätigten Auftrag
zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und
Zahlungsbedingungen erteilt, selbst wenn wir nicht widersprechen, gelten diese
Abweichungen nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden
sind. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die
Gültigkeit des Gesamtvertrages. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren
Geschäftsverbindungen abzutreten.
2. Angebote
Unsere
Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen,
Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen
Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen,
technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die
Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten
wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den
Kunden zumutbar sind.
3. Auftragsbestätigung
Telefonisch,
schriftlich sowie per e-Mail erteilte Aufträge sind
für den Kunden verbindlich. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer
Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluß wird der Kunde
entweder von Heiler’s Print-Shop
durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der
Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der
Dienstleistung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise
gelten ab Vertrieb Heiler’s Print-Shop
Kirrlach (netto Kasse zzgl. jeweils geltender Mehrwertsteuer)
inklusive Standardverpackungen. Für den
Transport des Versendungsgutes innerhalb Deutschlands werden pauschal DM
8,95/EURO 4,58 berechnet. Bei Lieferungen per Nachnahme werden 3,00 DM,--/EURO1,53 berechnet. Ab einem Lieferumfang von DM 500,--/EURO
255,65 erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands kostenfrei. Der
Kunde kann den jeweils ausgewiesenen Betrag in DM oder in EURO bezahlen. Auf
der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende
Leistungen/Dienstleistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Service,
Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige
Mehrwertsteuer etc. Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum in bar zu leisten. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht
gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen
zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Alle
unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel
hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort
fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zahlungsziel
für eine Forderung nicht eingehalten wird oder/und nach dem Vertragsabschluß
eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden
bekannt wird. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer
angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
5. Lieferung
Die
Lieferung erfolgt ab unserem oben genannten Vertrieb auf Rechnung oder per
Nachnahme und Gefahr des Kunden. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der
Gefahrenübergang davon unberührt. Unsere Vertragspflicht ist eine sogenannte Holschuld und zwar ab Vertrieb. Leistungs- und
Erfüllungsort für unsere Vertragsverpflichtungen ist unser jeweiliger
Vertriebsstandort. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf
Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen. Lieferzeiten
und -fristen sind aufgrund der beim Angebot erwarteten erforderlichen
Arbeitszeit, der rechtzeitigen Lieferung der erforderlichen Materialien sowie
aufgrund der uns vom Auftraggeber rechtzeitig erteilten, für den Auftrag
eventuell erforderlichen Informationen festgesetzt worden. Falls nicht anders
schriftlich ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten die angegebenen
Lieferzeiten nie als Endfrist. Im Falle einer nicht fristgerechten Lieferung
hat der Auftraggeber uns somit schriftlich in Verzug zu setzen. Der
Auftraggeber hat uns eine angemessene Fristverlängerung zur nachträglichen
Bewirkung der Leistung zu gewähren, die mindestens die Hälfte der ursprünglich
vereinbarten Lieferfrist beträgt. Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und
sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen
zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich ob in unserem Betrieb oder
bei einem Lieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen, behördliche
Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht
richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer
ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich
oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
6. Versendung – Gefahrenübergang
Die Gefahr
geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere
Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die
Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der
Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung
der Versandbereitschaft fällig.
7. Mängelrügen
Äußerlich
sichtbare sowie durch Erprobung feststellbare Mängel hat der Auftraggeber
innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Liefergegenstände bei uns zu reklamieren.
Erfolgen diese Beanstandungen nicht innerhalb von 8 Tagen, so sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Nicht äußerlich sichtbare Mängel sind
von dem Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung dieser Mängel bei
uns zu reklamieren. Erfolgen diese Beanstandungen nicht innerhalb von 8 Tagen,
so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind
unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Wenn ein rechtzeitig
gerügter Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, den mangelhaften
Gegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern; der Käufer kann in diesem Fall
erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche (Wandlung oder Minderung) geltend machen. Anfallende
Nachbesserungsaufwendungen, insbesondere Transportkosten, werden bei
berechtigtem Gewährleistungsanspruch nach Bekanntgabe und der Vorlage
entsprechender Nachweise von uns direkt erstattet. Darüber hinaus bestehen
grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine
Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden. Um einen
Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich,
dass defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell-
und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins (oder der Rechnung), mit dem
das Gerät geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. an uns angeliefert werden.
Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf
unsachgemäße Nutzung, Lagerung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung
der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind sowie nicht für
Verschleißteile.
8. Gewerbliches Schutzrecht
Die Haftung
für den Gebrauch von Abbildungen und/oder Texten auf von uns oder in unserem
Auftrag von Dritten im Auftrag des Auftraggebers hergestellten Waren ist
ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für das ihm eingeräumte Nutzungsrecht
an den obenerwähnten Abbildungen und/oder Texten und
für jegliche Schadenersatzansprüche Dritter aus Verletzung der gewerblichen
oder geistigen Eigentumsrechte.
9. Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum
(Vorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne
Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind
und uns die jeweilige Saldoforderung bei laufender Rechnung, gleichgültig aus
welchem Rechtsgrunde, gegen den Kunden zusteht. Die Bearbeitung, Verarbeitung
oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum
stehender Ware gilt als in unserem Auftrage erfolgt, ohne dass für uns
Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit
anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit
Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen seine Eigentums- bzw.
Miteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und
verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde
darf die gelieferte Ware nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr veräußern und
nur, sofern mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird.
Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes mit seinem Abnehmer ist ausdrücklich
untersagt. Eine Abtretung ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine
Abtretung im Wege des echten Factoring,
die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös
den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoringerlöses wird unsere Forderung ohne Ansehung von
anderweitig gewährten Zahlungszielen sofort fällig. Weiter ist dem Kunden
ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die Einstellung seiner Forderungen
aus von uns gelieferter Ware in ein Kontokorrentverhältnis zu vereinbaren. Der
Kunde ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt
aufzuerlegen. Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter,
verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns
stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware noch
nicht bei uns bezahlt hat. Dieses gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen
verbundener Unternehmen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere
Pfändungen muss der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen.
Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls
und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass
unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht. Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen
Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer
Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen
seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von
uns gelieferten und von dem Kunden veräußerten Ware. Übersteigt der Wert der
uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr
als 20%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach
unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist
der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns
die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen
Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den
Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als
Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung. Der Kunde ist ermächtigt,
die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange, als er
seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung
des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die
eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an
uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Als Veräußerung im Sinne
dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage
oder sonstige Verwertung, insbesondere der Einbau in nicht von uns gelieferte
Geräte. Sollte der Abnehmer mit seinen Kunden ein Kontokorrentverhältnis
bezüglich seiner Forderung vereinbart haben, so tritt er bereits jetzt seine
Kontokorrentforderung gegen seinen Kunden in Höhe des Rechnungswertes der von
uns gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab.
10. Gerichtsstand
Auf alle
mit uns geschlossenen Verträge findet, soweit der Vertrag und/oder diese
Bedingungen nicht anders bestimmen, ausschließlich das deutsche Recht
Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unseren
Angeboten und unseren Verträgen ist das zuständige Gericht in Karlsruhe.